Im Gesellschaftsrecht

Gerade im Gesellschaftsrecht sind kompetente Lösungen das Ergebnis vertrauensvoller Zusammenarbeit sowie der Berücksichtigung rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Parameter.

Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung umfasst alle Phasen eines Unternehmens: bei der Gründung (Start-Up) stellen wir Ihnen die richtigen Verträge bereit; im laufenden Geschäft bereiten wir Gesellschafterversammlungen und schwierigere Entscheidungen vor, Umstrukturierungsmaßnahmen, Beendigung und Auflösung oder auch Verschmelzung oder Formwechsel. Insbesondere die steuerlichen Auswirkungen werden mitberücksichtigt.

Bei der Erarbeitung gesellschaftsrechtlicher Lösungen achten wir auf langfristige, tragfähige Gestaltungen, die Ihnen auch in den besonderen Ausnahmesituationen, die man bei Gründung, Erwerb oder Veräußerung nicht im Blickfeld hat, größtmögliche Sicherheit bieten. Beispiele sind Nachhaftung, insbesondere durch Steuertatbestände, Erbfall, Insolvenz oder Haftungsinanspruchnahme durch Dritte.

Aufgrund eigener unternehmerischer Erfahrung und langjähriger Beratungspraxis können Risiken minimiert werden. Durch enge Kooperation mit verschiedenen spezialisierten Notariaten können notwendige Protokollierungen zeitnah umgesetzt werden.

Tragende Lösungsansätze im Gesellschaftsrecht sind:

  • Strategische Wahl und Veränderung der Gesellschaftsform
  • Treuhand-Lösungen, typisch und atypisch stille Beteiligungen
  • Gesellschaftsverträge unter Berücksichtigung der Unternehmensnachfolge
  • Gesellschaftsbeschlüsse – Anfechtung, Verteidigung, Vorbereitung
  • Finanzierungsoptionen
  • Umwandlung, Verschmelzung, Formwechsel
  • Gesellschaftsgründungen in der Schweiz, Spanien, Liechtenstein etc.
  • Geschäftsführerverträge

Begleitung bei Unternehmenskauf und verkauf.

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