Haftungsabwehr

Unternehmer und Entscheider treffen bei geschäftlichen Aktivitäten auf ein zunehmend reguliertes Umfeld, es lauern an vielen Ecken – teils unvermutet – Haftungsgefahren. Eine kleine Unachtsamkeit kann einen jahrelangen Erfolg zunichte machen. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, mögliche Haftungsgefahren zu antizipieren und zu minimieren, das eigene und das unternehmerische Vermögen möglichst abzusichern. Wenn es zu einer Haftungsinanspruchnahme kommt, ist es wichtig, diese zu minimieren und die erforderlichen und die möglichen Handlungsoptionen zu kennen und klug einzusetzen.

Durch meine langjährige Befassung mit diesen Themen kann hier eine wertvolle und wichtige Unterstützung erfolgen in den Bereichen:

  • Haftungsvermeidung und Haftungsabwehr
    – des (faktischen) Geschäftsführers,
    – des Vorstands,
    – des Aufsichtsrats,
    – des Unternehmenserwerbers
  • Insolvenzanfechtung
  • Rückzahlung von Unternehmensdarlehen – Finanzierungsfolgen- und Nachranghaftung
  • Haftungsbescheid des Finanzamtes
  • Haftung für Sozialabgaben
  • Insolvenzverschleppungshaftung
  • Staatsanwaltliche Ermittlungen in Steuersachen
  • Vermögenssicherung – privat und Grundvermögen
  • Vorausschauende Vermeidungsstrategien


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